Französisches Gericht setzt ChatGPT in einem Unternehmen aus: Ein starkes Signal für alle KI-Projekte
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Das Pariser Berufungsgericht bestätigte die Aussetzung von KI-Werkzeugen, einschließlich ChatGPT, die ohne vorherige Konsultation des Betriebsrats (CSE) eingesetzt wurden. Das Gericht entschied, dass solche Werkzeuge gemäß dem Arbeitsgesetzbuch als "neue Technologie" gelten, die die Arbeitsbedingungen potenziell beeinflussen können. Dies ist ein wegweisendes Urteil für französische Unternehmen, die generative KI einführen.
Am 21. Mai 2026 hat das Pariser Berufungsgericht zwei Urteile erlassen, die die Aussetzung von KI-Tools, einschließlich ChatGPT und einem internen Redaktionsassistenten namens DIGI, bestätigen, die von mehreren Presseunternehmen ohne vorherige Konsultation des Betriebsrats (Comité Social et Économique, CSE) eingesetzt wurden. Das Gericht stellte fest, dass diese Tools im Sinne des Arbeitsgesetzbuchs eine ‚neue Technologie‘ darstellen, die sich potenziell auf die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsorganisation und die Aktivität der Beschäftigten auswirken kann. Folglich wurde ihre Nutzung bis zum Abschluss des Konsultationsverfahrens ausgesetzt. Das Urteil verbietet ChatGPT oder generative KI nicht, betont jedoch, dass ihre Einführung, die die Arbeit erheblich verändern kann, die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern erfordert, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Entscheidung geht über den Pressebereich hinaus und könnte jedes Unternehmen betreffen, das KI-Assistenten wie Microsoft Copilot, Gemini oder interne Agenten einsetzt. Das Gericht sprach den Arbeitnehmervertretern außerdem eine einstweilige Entschädigung zu. Dies steht im Einklang mit den Anforderungen des EU-KI-Gesetzes zur KI-Kompetenz und markiert einen Wandel hin zu Governance und sozialem Dialog bei der Einführung von KI.
Quelle: ActuIA —
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