Regulierung 🇺🇸 30.07.2026 01:03

xAI verklagt Minnesota wegen Anti-Nudification-Gesetz und beruft sich auf Verstöße gegen den Ersten Verfassungszusatz

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xAI hat eine Klage gegen die Generalstaatsanwältin von Minnesota, Keith Ellison, eingereicht, die ein staatliches Gesetz anficht, das auf Nudification-Apps abzielt. Das Unternehmen argumentiert, dass das Gesetz zu weit gefasst sei und gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoße. Das Gesetz, das am 1. August in Kraft treten soll, sieht Strafen von bis zu 500.000 US-Dollar pro Verstoß vor und schafft ein privates Klagerecht. xAI behauptet, dass es seine Grok-Bildbearbeitungsfunktionen einschränken müsste, um die Vorschriften einzuhalten.
xAI verklagt Minnesota wegen eines im Mai verabschiedeten Gesetzes, das Websites den Zugang zu Nudifikationssoftware verbietet, mit Ausnahmen für Werkzeuge, die technisches Geschick erfordern. Das von Gouverneur Tim Walz unterzeichnete Gesetz tritt am 1. August in Kraft und sieht Strafen von bis zu 500.000 US-Dollar pro Verstoß vor. xAI reichte die Klage wenige Tage vor der Frist ein und argumentiert, dass das Gesetz das Unternehmen zwinge, die Funktionen von Grok Imagine einzuschränken. In der Beschwerde heißt es, das Gesetz sei zu weit gefasst und umfasse einvernehmliche, künstlerische oder humorvolle Bilder, und es sehe selbst bei modernsten Kontrollen eine verschuldensunabhängige Haftung vor. xAI verweist auf bestehende Gesetze wie den TAKE IT DOWN Act als verfassungskonforme Alternativen. Im Januar generierte Grok Millionen von Deepfake-Bildern, darunter sexualisierte Bilder von Minderjährigen, was weltweit für Empörung sorgte. Das Center for Countering Digital Hate berichtete von rund 3 Millionen sexualisierten Bildern innerhalb von 11 Tagen, davon 23.000 mit Darstellungen von Kindern. xAI argumentiert, dass das Gesetz gegen den Ersten Verfassungszusatz verstößt.
Quelle: The Verge — Original
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