Nach Erfolg gegen OpenAI verklagt GEMA den KI-Musikgenerator Suno vor Gericht
Suno Inc.
Die deutsche Musikrechtegesellschaft GEMA hat einen Prozess gegen den KI-Musikgenerator Suno gewonnen. Das Landgericht München entschied, dass Suno die Vervielfältigung geschützter Musikwerke ohne Erlaubnis einstellen muss. Suno plant, seine rechtlichen Optionen zu prüfen.
Nach einem erfolgreichen Rechtsstreit gegen OpenAI im November 2025 hat die GEMA nun auch das US-amerikanische KI-Unternehmen Suno verklagt. Das Landgericht München I entschied am 31. Juli 2026, dass Suno geschützte Musikwerke ohne Erlaubnis für seinen KI-basierten Musikgenerator reproduziert hat. Das Verbot umfasst sechs Musikstücke, darunter „Atemlos“, „Big in Japan“ und „Daddy Cool“, und gilt auch für die Nutzung dieser Werke im KI-Training. Suno bestritt, dass die Werke in seinem KI-Modell gespeichert sind, und argumentierte, dass solche Modelle mathematische Parameter enthalten, die während des Trainings aus großen Datensätzen abgeleitet werden. Das Unternehmen berief sich auch auf die US-amerikanische Fair-Use-Doktrin und focht die Zuständigkeit des deutschen Gerichts an. Die GEMA hatte Sunos Generator getestet, indem sie nur den Text, den Titel und den Stil der sechs Lieder angab, ohne Melodie oder Arrangement zu spezifizieren, und behauptete, die KI-generierten Ergebnisse ähnelten den Originalen stark. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Höhe des Schadensersatzes, den Suno an die GEMA zahlen muss, wurde noch nicht festgelegt. Suno beabsichtigt, seine Optionen zu prüfen, einschließlich einer Berufung. Beobachter sehen in der Entscheidung eine Signalwirkung, da andere Rechteinhaber wie Universal und Sony sie in ihren Klagen gegen Suno nutzen können. Warner Music hat Ende 2025 eine Lizenzvereinbarung mit Suno abgeschlossen.
Quelle: t3n —
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