KI-generiertes Bild „Mona Lisa mit Wein“ erhält keinen Urheberrechtsschutz
Ein russisches Gericht wies die Klage des Designers Artyom Pozdnyakov ab, der eine Entschädigung für die unbefugte Nutzung eines KI-generierten Bildes forderte. Das Gericht entschied, dass das mit KI erstellte Bild nicht als urheberrechtlich geschütztes Werk gilt.
Die Nachrichtenagentur TASS berichtet, dass ein Gericht die Klage des Designers Artyom Pozdnyakov abgewiesen hat, der eine Entschädigung für die unbefugte Nutzung eines KI-generierten Bildes mit dem Titel „Mona Lisa mit Wein“ forderte. Das Gericht stellte fest, dass dieses Bild, das mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurde, nicht als Gegenstand des Urheberrechts angesehen werden kann. Folglich wurde die Klage des Designers auf finanzielle Entschädigung abgewiesen.
Quelle: ТАСС —
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